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Das Thema Berufsunfähigkeit wird von vielen stark unterschätzt.
In den vergangenen Jahren hat es im Bereich der gesetzlichen Sozialversicherungen eine ganze Reihe von Änderungen
und Reformen gegeben. Darunter fällt auch die gesetzliche Rentenversicherung (GRV) die für die Berufsunfähigkeits-Renten zuständig ist. In der grossen Reform-"Flut" sind zwei Kleinigkeiten allerdings "untergegangen": Die Abschaffung der Berufsunfähigkeitsrente und die neuen
Möglichkeiten der Verweisung bei Berufsunfähigkeit.
Seit dem gibt es für alle, die nach dem 1. Januar 1961 geboren sind nur noch die neuen Erwerbsminderungs-Renten (EMR). Dadurch
ist es fast unmöglich geworden eine aureichend hohe EMR zu erhalten um die finanziellen Einbußen, die aufgrund der eingeschränkten (oder
gar nicht mehr vorhandenen) Erwerbstätigkeit enstehen, aufzufangen. Statistisch werden über 25% aller Arbeitnehmer berufsunfähig, bzw.
erwerbsgemindert wie es heute heisst.
Im Klartext bedeutet das, dass es mehr als jede/n vierte/n Arbeitnehmer/in trifft.
Haben Sie also eine vierköpfige Familie, so wird danch einer von ihnen erwebsgemindert oder sogar völlig erwerbsunfähig. Das ist eine erschreckend hohe Zahl und macht umso
deutlicher wie akkut und wichtig es ist sich damit zu befassen seine Arbeitskraft privat abzusicher. Denn sie ist das einzige und somit wichtigste was
wir haben, um Geld zu verdienen. Und wie sagt man so schön; "Ohne Moos nix los".
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